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JAHRESBERICHT 2023

Im Kalenderjahr 2023 hat die Antisemitismus-Meldestelle der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG) insgesamt 1.147 antisemitische Vorfälle registriert. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr (719 Vorfälle) einem Anstieg um 59,5 %, womit die Zahl der Vorfälle auch das bisherige Negativrekordjahr 2021 (965 Vorfälle) in den Schatten stellt. Geprägt war 2023 vom Großangriff palästinensischer Terrororganisationen auf Israel am 7. Oktober und dem explosionsartigen Anstieg von Antisemitismus weltweit in der Folge. Das genozidale Massaker stellt einen dramatischen Wendepunkt dar: Bis 6. Oktober sank die durchschnittliche Zahl der Meldungen pro Tag im Vergleich zu 2022 (1,97) auf 1,55. Für die Zeit von 7. Oktober bis 31. Dezember musste eine Verfünffachung auf 8,31 antisemitische Vorfälle pro Tag festgestellt werden. Hier können Sie den gesamten Bericht downloaden.

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JAHRESBERICHT 2022

719 antisemitische Vorfälle wurden im Jahr 2022 gemeldet. Im Durchschnitt sind das knapp zwei Manifestierungen von Antisemitismus pro Tag oder 60 pro Monat. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies einen Rückgang auf den zweithöchsten Wert seit Beginn der Dokumentation vor knapp 20 Jahren dar.
Insbesondere Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und das junge Alter von Tätern sind einige der besonderen Erkenntnisse der Analyse. Sie können den gesamten Bericht hier downloaden: 

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JAHRESBERICHT 2021

Die jüdische Gemeinde sah sich 2021 mit einer noch nie dagewesenen Zahl an gemeldeten Beschimpfungen, Belästigungen sowie anderen psychischen und physischen Übergriffen konfrontiert. 

Im Kalenderjahr 2021 wurden 965 antisemitische Vorfälle registriert – das sind im Durchschnitt mehr als 18 pro Woche und eine Zunahme um 65 Prozent seit 2020.

 Sie können den gesamten Bericht hier downloaden: 

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1. Halbjahr 2022

Vom 1. Jänner 2022 bis 30. Juni 2022 wurden der Antisemitismus-Meldestelle der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG) insgesamt 381 antisemitische Vorfälle gemeldet.

Damit wurden um 32 Prozent weniger Vorfälle gemeldet als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (562).

Dieser Bericht ist keine gesamthafte Darstellung des Antisemitismus in Österreich. Es ist wie bereits in den Vorjahren von einer höheren Dunkelziffer auszugehen. Gezählt werden ausschließlich antisemitische Vorfälle, die gemeldet wurden und sich nach nach einer Prüfung durch die Expertinnen und Experten der Antisemitismus-Meldestelle gemäß der IHRA-Definition als eindeutig antisemitisch herausstellten. Für den vollständigen Bericht klicken Sie hier

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1. Halbjahr 2021

Der Halbjahresbericht gibt Auskunft über die von 01.01.2021 bis 30.06.2021 erfassten antisemitischen Vorfälle in der Antisemitismus-Meldestelle der IKG-Wien. Insgesamt wurden im Beobachtungszeitraum 562 antisemitische Vorfälle gemeldet und registriert. Der vorliegende Bericht bietet sowohl eine Aufschlüsselung der Vorfälle, einen Überblick über den Verlauf der Meldungen und eine Einordnung der Vorfälle im Kontext von Protesten gegen die Corona-Maßnahmen sowie israelbezogenem Antisemitismus. Details finden Sie hier

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JAHRESBERICHT 2020

 Im Jahr 2020 wurden insgesamt 585 antisemitische Vorfälle gemeldet, um 35 mehr als im Jahr zuvor. Den ausführlichen
Bericht für 2020 können Sie hier downloaden.

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1. Halbjahr 2020

In den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 wurden insgesamt 257 antisemitische Vorfälle registriert. Den Halbjahresbericht mit vielen weiteren Details finden Sie hier.

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JAHRESBERICHT 2019

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 550 antisemitische Vorfälle registriert. Dies entspricht einem Anstieg um 9,5 Prozent binnen zwei Jahren. Den ausführlichen Bericht können Sie hier downloaden.

Antisemitische Vorfälle: Jahresbericht 2019
Antisemitismus-Definition der IHRA

Antisemitismus-Definition der IHRA

"Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort und Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und / oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen und religiöse Einrichtungen."

Berichte: AS-Definition IHRA

METHODIK & KATEGORISIERUNGEN

Ein wesentlicher Bestandteil der Erfassung, Analyse und Verbreitung antisemitismusbezogener Daten ist die Kategorisierung antisemitischer Vorfälle, die auch zu einer Vergleichbarkeit der Daten auf europäischer Ebene führen soll. Dazu hat das European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia (EUMC), heute Fundamental Rights Agency (FRA), Richtlinien zur Kategorisierung antisemitischer Vorfälle veröffentlicht, die maßgeblich vom britischen Community Security Trust (CST) geprägt waren und sind. Deren Kategorien und Begriffsbestimmungen sollten – so die Empfehlung – "so weit als möglich" übernommen werden.

Neben der in Deutschland beheimateten RIAS hat für das Berichtsjahr 2019 erstmals auch die Antisemitismus-Meldestelle der IKG die internationale Kategorisierung übernommen. 

Die fünf Kategorieren sind ⬇️
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PHYSISCHE ANGRIFFE

Jegliche Form des physischen Angriffs auf Menschen und Gebäude, mit oder ohne Waffen. Auch der erfolglose Versuch eines Angriffs (sei es, weil das Opfer sich zur Wehr setze oder flüchten konnte) wird unter dieser Kategorie erfasst. Selbiges gilt für das Werfen von Gegenständen in Richtung von Personen, auch wenn diese ihr Ziel verfehlen.
(Die EUMC-Richtlinie, CST und RIAS kennen als Steigerungsform noch die Kategorie “Extreme Gewalt”. Wir betrachten die Differenzierung zwischen letzterer und “physischen Angriffen” als nicht sinnvoll)

BEDROHUNGEN

Konkret formulierte Androhung physischer Gewalt gegen jüdische beziehungsweise als jüdisch wahrgenommene Personen oder Einrichtungen; die Drohung ist zielgerichtet und kann in schriftlicher oder mündlicher Form erfolgen.
Ebenfalls als Bedrohung kategorisiert werden Bombendrohungen gegen sowie Bombenattrappen bei jüdischen Einrichtungen.

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SACHBESCHÄDIGUNGEN

Nicht lebensbedrohlicher Übergriff auf ein Objekt. Als Sachbeschädigung gelten hierbei auch Beschmierungen, sowie das Anbringen von Stickern und Plakaten.

Hinweis: Im Unterschied zu CST und RIAS werden in dieser Kategorie nicht nur jene Sachbeschädigungen erfasst, welche sich gegen Objekte richten, die sich in jüdischem Besitz befinden, als solches wahrgenommen werden oder sonstwie mit dem Judentum, Israel oder der Shoah in Verbindung gebracht werden können, sondern auch jene, welche nicht diesen Kriterien entsprechen (z.B. Davidsterne und antisemitische Beschimpfungen auf Wahlplakaten österreichischer PolitikerInnen).

VERLETZENDES VERHALTEN

Antisemitische Beschimpfungen, Äußerungen, Kommentare und Botschaften; Diese können verbal (von angesicht zu angesicht, telefonisch) oder schriftlich (Brief, E-Mail, Onlinemedien, andere elektronische Kommunikationskanäle) erfolgen und sind an eine spezifische Person oder Institution gerichtet.

Hinweis: Um eine Verzerrung der Statistik zu vermeiden wird bei antisemitischen Postings im Onlinebereich die Gesamtheit aller Kommentare zu einem Beitrag (Nachrichten oder Social Media) zu einem einzelnen Vorfall zusammengefasst.

Beispiel: Im November 2019 fanden sich allein im Anschluss an einen krone.at-Artikel über IKG-Präsident Oskar Deutsch 68 antisemitische Kommentare von 55 verschiedenen UserInnen. Diese werden in der Statistik als ein Vorfall zusammengefasst.

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MASSENZUSCHRIFTEN

Hierbei handelt es sich um schriftliche antisemitische Inhalte, die an mindestens zwei AdressatInnen gerichtet sind beziehungsweise generell auf einen breiten Empfängerkreis abzielen. Dazu gehören Publikationen (Online wie Offline, zB Zeitungen, Magazine, Blogs), an mehrere EmpfängerInnen versandte Schreiben (Briefe, Emails).

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